Böse Zungen
behaupten, dass die Menschheit nur wegen des Bieres sesshaft geworden war. Nur
der
Wechsel vom Jäger und Sammler zum Bauer ermöglichte den Getreideanbau in der
zur Bierherstellung
notwendigen Menge. Aus Früchten, Beeren, Pilzen und Gras gibt es kein Bier.
In Vorderasien wurden die ersten Bierähnlichen Getränke hergestellt. Die beim
Pyramidenbau beschäftigten
Arbeiter hatten Anrecht auf eine bestimmte Menge Bier pro Tag. Dies deshalb
weil Bier als „flüssiges Brot“
verwendet wurde, sozusagen der erste „Energie Drink“.
Der Vorfahre des Bieres ist der berühmte Met. Dieser wurde aus Honig
hergestellt. Dieser gärt von selbst,
wenn er mit Wasser vermischt wird. Die notwendige Menge Honig zu beschaffen,
war aber zu aufwendig, so
dass ein Ersatz gefunden werden musste.
Grassamen waren die Vorläufer des heutigen Getreides und die benötigte Menge
konnte nur durch Ackerbau
beschafft werden. Um gutes Brot zu backen war Hefe notwendig, Hefe wurde beim
Bierbrauen erzeugt. Also ein
Grund mehr, die Biererzeugung voranzutreiben.
Die heutige Kunst der Biererzeugung weicht nur wenig von derjenigen unserer
Vorfahren ab. Der grösste
Unterschied liegt in der Hefe. Hefe ist unabdingbar um eine Gärung
durchzuführen. Hefe war als solche
ursprünglich nicht bekannt. Die Gärung wurde durch wilde Hefen mehr oder
weniger durch Zufall durchgeführt.
Im Mittelalter war bekannt, dass das Bier in den Backstuben am besten gärte.
Der Hopfen ist seit dem Mittelalter bekannt für seine antibakterielle Wirkung.
Damit blieb das Bier länger frisch.
Um die Haltbarkeit und den Geschmack des Bieres zu verbessern wurden alle
möglichen Kräuter und sonstige
Zutaten mit mehr oder weniger Erfolg verwendet. Es soll sogar zu Todesfällen
wegen Vergiftungen gekommen
sein. Da fast ausschliesslich Frauen das Bier brauten, wurden diese dann als
Hexe verschrien und den damaligen
Bräuchen entsprechend behandelt.
Im Jahre 1516 erliess Herzog Wilhelm IV das Reinheitsgebot. Weil in dieser Zeit
der Weizen knapp war,
wurde er mit diesem Gebot für das Bierbrauen verboten. Gemäss Reinheitsgebot
durfte nur Wasser,
Gerste und Hopfen zur Herstellung von Bier verwendet werden. Hefe war zu dieser
Zeit noch nicht bekannt.
Dieses Gebot gilt auch heute noch in Deutschland. Hier ist zu erwähnen dass bei
dieser Gelegenheit gleich
noch die Biersteuer eingeführt wurde.
Diese seltsame Regelung gibt es auch in der Schweiz. Sie dürfen Wein und Most
herstellen so viel Sie wollen
und müssen keine Steuer zahlen. Aber auch als Hausbrauer gilt eine Freigrenze
von 400 Litern pro Jahr.
Was darüber ist, müssen Sie bei der Alkoholverwaltung versteuern.
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